Wer Ihren Energieausweis ausstellt
Hinter jedem Ausweis steht eine ausstellungsberechtigte Fachperson, die Ihre Angaben prüft, Rückfragen stellt und den Ausweis mit ihrem Namen unterzeichnet. Keine Automatik, kein ungeprüftes Rechenergebnis.
Ihr Aussteller
[Platzhalter: Demo – Tobias Beispiel]
[Platzhalter: Demo – Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen, Energieberater]
[Platzhalter: Demo – Ausstellungsberechtigt nach § 88 GModG, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, 12 Jahre Berufserfahrung].
- Berufserfahrung als Energieberater
- 12 Jahre [Platzhalter: Demo-Wert]
- ausgestellte Energieausweise
- 4.800+ [Platzhalter: Demo-Wert]
- übliche Prüfzeit je Auftrag
- 1 Werktag [Platzhalter: Demo-Wert]
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Das regelt § 88 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG). Entscheidend ist nicht ein bestimmter Beruf, sondern eine nachgewiesene Qualifikation:
- Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik oder einer verwandten technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
- Meister im Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerk, auch Schornsteinfeger, sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker dieser Fachrichtungen
- Fachleute, die nach Landesrecht Nachweise zum Wärmeschutz oder zur Energieeinsparung für Neubauten unterzeichnen dürfen
Wer nicht schon nach Landesrecht nachweisberechtigt ist, braucht zusätzlich eine Qualifikation im energiesparenden Bauen, etwa einen Studienschwerpunkt oder eine anerkannte Fortbildung. Handwerker und Techniker dürfen Ausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen; für Nichtwohngebäude gelten strengere Anforderungen.
Was der Aussteller prüft
- Ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist oder ein Bedarfsausweis nötig
- Plausibilität von Wohnfläche, Baujahr, Verbrauchswerten und Bauteilangaben
- Witterungsbereinigung des Verbrauchs mit dem Klimafaktor für Ihre Postleitzahl
- Primärenergiefaktor Ihres Fernwärmenetzes statt des pauschalen Standardwerts
- Modernisierungsempfehlungen, die zu Ihrem Gebäude passen
Fehlt etwas oder wirkt ein Wert ungewöhnlich, fragt der Aussteller per E-Mail nach, bevor der Ausweis entsteht. Erst dann wird er beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und unterzeichnet.
So erkennen Sie einen ordnungsgemäßen Ausweis
Ein Energieausweis ist ein amtlich geregeltes Dokument. Diese Angaben müssen auf jedem Ausweis stehen, gleich wer ihn ausgestellt hat.
Registriernummer
Vom DIBt vergeben, steht auf Seite 1. Ohne sie ist ein Ausweis nicht gültig. Die Länder prüfen registrierte Ausweise stichprobenartig.
Aussteller mit Anschrift
Name, Anschrift und Berufsbezeichnung der ausstellenden Person, dazu ihre Unterschrift.
Ausstellungsdatum
Ab diesem Tag gilt der Ausweis zehn Jahre. Das Datum zeigt auch, nach welchem Rechtsstand er erstellt wurde.
Ausweisart und Datengrundlage
Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis und ob die Daten vom Eigentümer oder vom Aussteller erhoben wurden.
Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes führt Fachleute für geförderte Energieberatung und Fördernachweise. Für einen Energieausweis ist der Eintrag nicht vorgeschrieben; er zeigt aber eine regelmäßig nachgewiesene Fortbildung.
Bewertungen
4,8 von 5 · 214 Bewertungen [Platzhalter: Demo-Wert, Quelle folgt]
„Der Ausweis war am zweiten Tag im Postfach. Die Rückfrage zur Wohnfläche kam per Mail und war in fünf Minuten geklärt.“
„Die Fernwärmeabrechnung wurde direkt richtig eingeordnet, Nachfragen waren nicht nötig.“
„Baujahr 1936, keine Pläne mehr vorhanden. Die Maße aus dem Exposé und ein paar Fotos haben gereicht.“
Wann ein Energieausweis überhaupt Pflicht ist, steht auf der Seite Energieausweis-Pflicht.
Energieausweis für Berlin jetzt erstellen
Daten online eintragen, der Aussteller prüft und meldet sich bei Rückfragen per E-Mail.