Häufige Fragen zum Energieausweis in Berlin
Kosten, Ablauf, Unterlagen und Pflichten auf einen Blick. Fragen speziell zum Verbrauchsausweis und zum Bedarfsausweis beantworten wir auf den jeweiligen Seiten.
Die häufigsten Fragen
Was kostet ein Energieausweis in Berlin?
Der Verbrauchsausweis kostet bei uns ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 €, jeweils inklusive DIBt-Registrierung. Ein Energieberater vor Ort in Berlin liegt für dieselbe Leistung meist bei 250–500 €.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten drei Jahre plus Wohnfläche und Baujahr, für den Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen und Heizung. Die vollständige Checkliste steht auf der Seite Unterlagen.
Kann der Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?
Ja, sofern er die Qualifikation nach § 88 GModG (früher GEG) nachweist. Die Ausstellberechtigung entscheidet, nicht die Berufsbezeichnung.
Für welches Baujahr ist ein Energieausweis erforderlich?
Die Pflicht gilt unabhängig vom Baujahr. Das Baujahr entscheidet nur darüber, welche Art zulässig ist — bei kleinen unsanierten Gebäuden mit Bauantrag vor 1.11.1977 derzeit nur der Bedarfsausweis.
Was ändert sich beim Energieausweis 2026/2027?
Die EPBD war bis 29. Mai 2026 umzusetzen; die neuen Regeln greifen über das GModG (früher GEG) ab 1. Januar 2027. Vorher ausgestellte Ausweise bleiben zehn Jahre gültig.
Was passiert ohne Energieausweis bei Vermietung?
Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige oder wird der Ausweis nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 € je Verstoß.
Welcher Primärenergiefaktor gilt für Fernwärme in Berlin?
Für das Netz der BEW setzen wir 0,52 an (Stand 2025). Der Wert stammt aus der Veröffentlichung des Versorgers nach FFVAV § 5 Abs. 3 und geht direkt in die Primärenergiebilanz Ihres Ausweises ein. Bei mehreren Netzen in Berlin prüfen wir den Faktor für Ihre Adresse.
Beeinflusst das Klima in Berlin meinen Energieausweis?
Ja. Beim Verbrauchsausweis wird Ihr Verbrauch mit dem DWD-Klimafaktor Ihrer Postleitzahl witterungsbereinigt — für 10115 aktuell 0,98, also etwa 2 % unter dem Referenzklima Potsdam.
Kosten und Bezahlung
Hängt der Preis von der Größe des Gebäudes ab?
Nein. Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 €, der Bedarfsausweis 119,90 € — egal ob Einfamilienhaus in Zehlendorf oder Altbau mit zwanzig Wohnungen in Friedrichshain. Größe und Baujahr entscheiden nur darüber, welche Ausweisart zulässig ist.
Muss ich für jede Wohnung einen eigenen Ausweis bezahlen?
Nein. Ein Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, nutzt den Ausweis des Hauses; liegt keiner vor, wird er für das gesamte Gebäude erstellt.
Welche Leistungen kosten extra?
Nur was Sie ausdrücklich dazubuchen: Express-Bearbeitung, Postversand, erweiterte Prüfung, Korrektur nach der Ausstellung und Expertenberatung. DIBt-Registrierung, Rückfragen und der PDF-Versand sind im Festpreis enthalten. Alle Aufpreise stehen auf der Seite Preise.
Wann und wie bezahle ich?
Erst wenn Sie die Vorschau Ihres Ausweises gesehen haben. Möglich sind PayPal, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna, Apple Pay und Google Pay; Geschäftskunden können auch auf Rechnung überweisen.
Ablauf und Lieferung
Wie lange dauert es, bis ich den Ausweis habe?
Die Eingabe dauert etwa zehn Minuten. Prüfung und DIBt-Registrierung brauchen meist 24–36 Stunden, danach kommt der Ausweis als PDF per E-Mail. Haben wir eine Rückfrage, geht es weiter, sobald Ihre Antwort da ist.
Geht es auch schneller?
Ja, mit der Express-Bearbeitung für 39,99 € Aufpreis: Bei Bestellung bis 20 Uhr wird Ihr Auftrag noch am selben Tag geprüft. Eine Zustellung am selben Tag kann wegen der DIBt-Registrierung nicht garantiert werden.
Kommt jemand zu mir ins Haus?
Nein. Beide Ausweisarten entstehen aus Ihren Angaben, Abrechnungen und Fotos. Einen Termin vor Ort brauchen Sie nicht, auch nicht für den Bedarfsausweis.
Kann ich die Eingabe unterbrechen?
Ja. Der Zwischenstand wird gespeichert; Sie können später weitermachen, auch an einem anderen Gerät — praktisch, wenn die Heizkostenabrechnung erst bei der Hausverwaltung angefragt werden muss.
Ich habe mich bei einer Angabe vertan — was nun?
Solange die Prüfung läuft, ändern Sie die Angabe selbst in Ihrem Kundenkonto. Ist der Ausweis schon ausgestellt, melden Sie sich mit der Ausweisnummer; Änderungen an Ihren eigenen Angaben sind innerhalb von sechs Wochen als Korrektur buchbar. Liegt der Fehler bei uns, stellen wir den Ausweis ohne Aufpreis neu aus.
Bekomme ich den Ausweis auch per Post?
Ja, als Zusatzleistung je Exemplar im DIN-A4-Umschlag, Laufzeit 2–5 Werktage, auf Wunsch an eine andere Anschrift. Das PDF per E-Mail bekommen Sie in jedem Fall.
Unterlagen und Angaben
Welche Abrechnungen zählen für den Verbrauchsausweis?
Die Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung, die Jahresabrechnung für Gas oder Fernwärme, bei Öl die Lieferscheine mit Tankstand und bei Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung die Stromrechnung. Gebraucht werden drei zusammenhängende Abrechnungszeiträume für Heizung und Warmwasser.
Wie aktuell müssen die Verbrauchsdaten sein?
Der jüngste der drei Abrechnungszeiträume darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Der erste Zeitraum beginnt also frühestens 54 und spätestens 38 Monate vor der Bestellung.
Welche Wohnfläche trage ich ein?
Die Wohnfläche des ganzen Gebäudes, wie sie im Miet- oder Kaufvertrag steht oder nach der Wohnflächenverordnung berechnet ist: Balkone zählen zu einem Viertel, Dachschrägen anteilig. Im Ausweis steht später die Gebäudenutzfläche, die aus der Wohnfläche hochgerechnet wird und deshalb größer ausfällt.
Welche Fotos brauche ich für den Bedarfsausweis?
Mindestens ein Foto vom Typenschild der Heizung; ersatzweise genügt eine Heizkostenabrechnung oder das Protokoll des Schornsteinfegers. Fotos von Fassade, Dach und Fenstern helfen bei der Einordnung, sind aber freiwillig. Sie laden sie direkt vom Smartphone hoch.
Was mache ich bei Leerstand?
Sie geben je Abrechnungszeitraum an, wie viel Prozent der Fläche leer standen. Der Leerstand wird rechnerisch ausgeglichen, damit der Kennwert nicht zu günstig ausfällt. Leerstand bis etwa 30 % je Zeitraum ist in der Regel unproblematisch.
Die Heizung wurde in den letzten drei Jahren getauscht — was gilt?
Sie tragen beide Anlagen ein, die alte zuerst, jeweils mit dem Verbrauch ihres Zeitraums. Möglich sind bis zu zwei Heizungen plus Kamin, etwa Gasheizung und Kaminofen.
Ausweisart und Gebäude
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was entscheidet?
Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr. Bei weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, solange das Gebäude nicht mindestens den Wärmeschutz von 1977 erreicht. Für Neubauten gilt immer der Bedarfsausweis, in allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.
Mein Haus hat einen Laden im Erdgeschoss — ein Ausweis oder zwei?
Nimmt die gewerbliche Nutzung mehr als zehn Prozent der Fläche ein und unterscheidet sie sich deutlich vom Wohnen, bekommen beide Teile einen eigenen Ausweis. Darunter genügt ein Ausweis für das Wohngebäude.
Stellen Sie auch Ausweise für reine Gewerbegebäude aus?
Das Formular auf dieser Seite ist für Wohngebäude gedacht, auch mit Läden, Praxen oder Büros im Haus, solange die gewerbliche Fläche nicht überwiegt. Für reine Nichtwohngebäude erstellen wir ein individuelles Angebot auf Anfrage per E-Mail.
Ist ein online erstellter Energieausweis rechtsgültig?
Ja. Entscheidend ist, dass ihn eine nach § 88 GModG (früher GEG) berechtigte Person ausstellt und er beim DIBt registriert ist. Ob die Daten bei einem Termin vor Ort oder online erhoben wurden, spielt rechtlich keine Rolle.
Was steht im Energieausweis?
Energiekennwerte des Gebäudes, die Effizienzklasse auf der Skala von A+ bis H, der wesentliche Energieträger und Empfehlungen für Modernisierungen. Auf Seite 1 stehen Ausstellungsdatum und Registriernummer, mit denen sich der Ausweis prüfen lässt.
Pflicht und Gültigkeit
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst in meiner Immobilie wohne?
Nein. Solange Sie weder verkaufen noch neu vermieten oder verpachten, verlangt das GModG keinen Energieausweis. Freiwillig ausstellen lassen können Sie ihn jederzeit, etwa als Grundlage für eine Sanierungsplanung.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Mietverhältnisse?
Nein. Ein laufender Mietvertrag löst keine Pflicht aus. Erst wenn die Wohnung neu vermietet wird, müssen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
Mein Ausweis läuft während der Vermarktung ab — was nun?
Maßgeblich ist, dass der Ausweis bei der Besichtigung und bei der Übergabe gültig ist. Läuft er vorher ab, brauchen Sie einen neuen. Bei einer Neuausstellung prüfen wir, ob der günstigere Verbrauchsausweis zulässig ist.
Wer muss den Energieausweis besorgen — Eigentümer oder Makler?
Verpflichtet ist der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter. Makler müssen dafür sorgen, dass die Pflichtangaben in ihren Immobilienanzeigen stehen, und bekommen den Ausweis deshalb in der Regel vom Eigentümer.
Reicht ein Verbrauchsausweis für den Verkauf?
Ja, wenn er für Ihr Gebäude zulässig ist. Beide Ausweisarten sind für Verkauf und Vermietung gleichwertig vorlagefähig. Welche Art Ihr Gebäude braucht, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab.
Frage geklärt? Dann jetzt starten
Beide Ausweise starten mit dem Formular auf der jeweiligen Seite — ohne Termin und ohne Ortsbegehung.