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Unterlagen für den Energieausweis — die Checkliste je Ausweisart

Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie vor allem Abrechnungen, für den Bedarfsausweis Angaben zu Bauweise und Heizung. Baupläne sind in keinem Fall Pflicht.

Keine Baupläne nötig · Fotos per Smartphone · fehlende Werte nach Baujahr

Was Sie bereitlegen

Verbrauchsausweis · 69,90 €

  • Abrechnungen für Heizung und Warmwasser aus 3 zusammenhängenden Zeiträumen (36 Monate), der jüngste höchstens 18 Monate alt
  • Monat, in dem der erste Abrechnungszeitraum beginnt
  • Energieträger und Einheit, zum Beispiel Erdgas in kWh oder Heizöl in Litern
  • Wohnfläche des ganzen Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten
  • Baujahr, Gebäudetyp und Postleitzahl
  • Gewerbeflächen im Haus, falls vorhanden
  • Leerstand je Abrechnungszeitraum in Prozent

Zum Formular Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis · 119,90 €

  • Baujahr, Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten
  • Außenmaße (Länge, Breite, Höhe) und Zahl der beheizten Geschosse; Keller und Dach nur, wenn beheizt
  • Wände, Dach, Fenster und Keller: Bauart und Dämmung, mit Jahr der Maßnahme
  • Heizung mit Energieträger und Baujahr, Warmwasser zentral oder dezentral
  • Foto vom Typenschild der Heizung, ersatzweise Heizkostenabrechnung oder Schornsteinfegerprotokoll
  • Freiwillig: Fotos von Fassade, Dach und Fenstern
  • Gewerbeanteil, falls vorhanden

Zum Formular Bedarfsausweis

Fehlt etwas? Das ist der Normalfall. Fehlende Bauteilwerte setzt der Aussteller nach anerkannten Pauschalwerten für Baujahr und Bauweise an; unsichere Angaben vermerken Sie im Bemerkungsfeld.

Verbrauchsbelege je Energieträger

Welche Abrechnung zählt, hängt davon ab, womit das Haus heizt. In Berlin heizen 46 % der Wohngebäude mit Gas und 43 % mit Fernwärme.

Fernwärme

Jahresabrechnung des Netzbetreibers mit der gelieferten Wärmemenge in kWh oder MWh. Im Mietshaus liefert die Hausverwaltung die Heizkostenabrechnung des ganzen Gebäudes.

Erdgas

Jahresabrechnungen des Gasversorgers oder Zählerstände. Bei Gasetagenheizungen im Altbau werden die Abrechnungen aller Wohnungen zusammengezählt.

Heizöl

Lieferscheine der drei Jahre und der Tankstand am Anfang und am Ende des Zeitraums.

Wärmepumpe, Nachtspeicher

Stromrechnungen mit dem Verbrauch der Heizung, am besten vom eigenen Zähler der Anlage.

Wurde die Heizung in den letzten drei Jahren getauscht, tragen Sie beide Anlagen ein, die alte zuerst. Möglich sind bis zu zwei Heizungen plus Kamin.

Wohnfläche richtig angeben

Gefragt ist die Wohnfläche des ganzen Gebäudes, nicht nur Ihrer Wohnung. Nehmen Sie den Wert aus Miet- oder Kaufvertrag oder rechnen Sie nach der Wohnflächenverordnung: Balkone und Terrassen zählen zu einem Viertel, Flächen unter Dachschrägen anteilig nach Raumhöhe.

Im Ausweis steht später die Gebäudenutzfläche. Sie wird aus der Wohnfläche hochgerechnet und fällt deshalb größer aus — das ist kein Fehler.

Leerstand und Eigentümerwechsel

Standen Wohnungen leer, geben Sie je Abrechnungszeitraum den Anteil in Prozent an. Er wird rechnerisch ausgeglichen; bis etwa 30 % je Zeitraum ist das in der Regel unproblematisch.

Fehlen Ihnen drei Jahre Verbrauchsdaten, etwa nach einem Kauf oder Neubau, bleibt nur der Bedarfsausweis. Ihre Angaben aus dem Verbrauchsformular werden dabei übernommen.

Häufige Fragen zu Unterlagen und Angaben

Welche Abrechnungen zählen für den Verbrauchsausweis?

Die Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung, die Jahresabrechnung für Gas oder Fernwärme, bei Öl die Lieferscheine mit Tankstand und bei Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung die Stromrechnung. Gebraucht werden drei zusammenhängende Abrechnungszeiträume für Heizung und Warmwasser.

Wie aktuell müssen die Verbrauchsdaten sein?

Der jüngste der drei Abrechnungszeiträume darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Der erste Zeitraum beginnt also frühestens 54 und spätestens 38 Monate vor der Bestellung.

Welche Wohnfläche trage ich ein?

Die Wohnfläche des ganzen Gebäudes, wie sie im Miet- oder Kaufvertrag steht oder nach der Wohnflächenverordnung berechnet ist: Balkone zählen zu einem Viertel, Dachschrägen anteilig. Im Ausweis steht später die Gebäudenutzfläche, die aus der Wohnfläche hochgerechnet wird und deshalb größer ausfällt.

Welche Fotos brauche ich für den Bedarfsausweis?

Mindestens ein Foto vom Typenschild der Heizung; ersatzweise genügt eine Heizkostenabrechnung oder das Protokoll des Schornsteinfegers. Fotos von Fassade, Dach und Fenstern helfen bei der Einordnung, sind aber freiwillig. Sie laden sie direkt vom Smartphone hoch.

Was mache ich bei Leerstand?

Sie geben je Abrechnungszeitraum an, wie viel Prozent der Fläche leer standen. Der Leerstand wird rechnerisch ausgeglichen, damit der Kennwert nicht zu günstig ausfällt. Leerstand bis etwa 30 % je Zeitraum ist in der Regel unproblematisch.

Die Heizung wurde in den letzten drei Jahren getauscht — was gilt?

Sie tragen beide Anlagen ein, die alte zuerst, jeweils mit dem Verbrauch ihres Zeitraums. Möglich sind bis zu zwei Heizungen plus Kamin, etwa Gasheizung und Kaminofen.

Alle Fragen und Antworten zum Energieausweis

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