Energieausweis-Pflicht in Berlin — wann Sie einen Ausweis brauchen
Ob Sie verkaufen, vermieten oder neu bauen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) regelt bundesweit, wann ein Energieausweis vorliegen muss. In Berlin gelten dieselben Regeln wie überall in Deutschland.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Die Pflicht hängt nicht am Gebäude, sondern an einem Anlass. Wer nur selbst darin wohnt oder einen laufenden Mietvertrag hat, braucht keinen Ausweis.
Verkauf
Haus, Wohnung, bebautes Grundstück
Der Verkäufer legt den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vor; ohne Besichtigung unverzüglich, sobald Kaufinteressenten danach fragen. Nach dem Kaufvertrag wird er im Original oder als Kopie übergeben.
Vermietung und Verpachtung
Neuer Mieter, Pächter oder Leasingnehmer
Dieselbe Regel wie beim Verkauf: vorlegen spätestens bei der Besichtigung, übergeben nach Abschluss des Vertrags. Bestehende Mietverhältnisse lösen keine Pflicht aus.
Neubau und Erweiterung
Nach Fertigstellung
Für ein neu errichtetes Gebäude sorgt der Bauherr dafür, dass ein Bedarfsausweis ausgestellt und dem Eigentümer übergeben wird. Das gilt auch, wenn ein bestehendes Gebäude erweitert oder so geändert wird, dass die Energiebilanz des ganzen Gebäudes neu berechnet wird.
Aushang
Gebäude mit starkem Publikumsverkehr
Behördlich genutzte Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr hängen den Ausweis gut sichtbar aus. Andere Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m², etwa Läden oder Hotels, müssen das, wenn ein Ausweis vorliegt.
Wann kein Energieausweis nötig ist
- Sie wohnen selbst in der Immobilie und verkaufen oder vermieten nicht
- Laufende Mietverhältnisse ohne Mieterwechsel
- Baudenkmäler: Für sie entfällt die Pflicht zur Vorlage bei Verkauf und Vermietung
- Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, etwa Gartenhäuser oder Lauben
- Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden, zum Beispiel unbeheizte Lagerhallen
Ob Ihr Gebäude ein Baudenkmal ist, zeigt die Denkmalliste Berlin; im Zweifel gibt die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks Auskunft. Ein Milieuschutz- oder Erhaltungsgebiet nach Baurecht macht ein Gebäude nicht zum Denkmal.
Zehn Jahre gültig
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, das auf Seite 1 steht, zusammen mit der Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Eine Modernisierung macht einen gültigen Ausweis nicht ungültig; ein neuer lohnt sich trotzdem, wenn er die Immobilie deutlich besser darstellt.
Entscheidend ist, dass der Ausweis zum Zeitpunkt der Besichtigung und der Übergabe gültig ist. Läuft er während der Vermarktung ab, brauchen Sie einen neuen.
Ausweise, die vor neuen Regeln ausgestellt werden, bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Ein Umtausch ist nicht nötig.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Liegt bei Aufgabe einer Anzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, müssen nach § 87 GModG diese Angaben hinein — im Immobilienportal ebenso wie in der Zeitung:
- Art des Energieausweises: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
- Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf in kWh pro m² und Jahr
- Wesentlicher Energieträger der Heizung, zum Beispiel Gas oder Fernwärme
- Bei Wohngebäuden das im Ausweis genannte Baujahr
- Bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse
Verantwortlich sind Verkäufer, Vermieter und Verpächter, bei einer Maklerbeauftragung auch der Makler. Wir schicken Ihnen die Angaben zusammen mit dem Ausweis in kopierfertiger Form.
Bußgeld bei Verstößen
Wer den Ausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für fehlende Pflichtangaben in der Anzeige.
Nach § 108 GModG sind Bußgelder bis zu 10.000 € je Verstoß möglich.
Ausstellen darf den Ausweis nur, wer nach § 88 GModG berechtigt ist. Wer das bei uns übernimmt, steht auf der Seite Aussteller.
Welcher Ausweis erfüllt die Pflicht?
Beide Ausweisarten sind für Verkauf und Vermietung gleichwertig. Welche für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Wohneinheiten, Baujahr und Sanierungsstand ab.
Verbrauchsausweis — ab 69,90 €
Grundlage ist der tatsächliche Verbrauch der letzten drei Jahre. Zulässig für Gebäude ab fünf Wohneinheiten und für kleinere Gebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977 oder entsprechender Sanierung.
Bedarfsausweis — ab 119,90 €
Grundlage ist eine Berechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik. Immer zulässig; vorgeschrieben für unsanierte Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
Häufige Fragen zur Energieausweis-Pflicht
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst in meiner Immobilie wohne?
Nein. Solange Sie weder verkaufen noch neu vermieten oder verpachten, verlangt das GModG keinen Energieausweis. Freiwillig ausstellen lassen können Sie ihn jederzeit, etwa als Grundlage für eine Sanierungsplanung.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Mietverhältnisse?
Nein. Ein laufender Mietvertrag löst keine Pflicht aus. Erst wenn die Wohnung neu vermietet wird, müssen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
Mein Ausweis läuft während der Vermarktung ab — was nun?
Maßgeblich ist, dass der Ausweis bei der Besichtigung und bei der Übergabe gültig ist. Läuft er vorher ab, brauchen Sie einen neuen. Bei einer Neuausstellung prüfen wir, ob der günstigere Verbrauchsausweis zulässig ist.
Wer muss den Energieausweis besorgen — Eigentümer oder Makler?
Verpflichtet ist der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter. Makler müssen dafür sorgen, dass die Pflichtangaben in ihren Immobilienanzeigen stehen, und bekommen den Ausweis deshalb in der Regel vom Eigentümer.
Reicht ein Verbrauchsausweis für den Verkauf?
Ja, wenn er für Ihr Gebäude zulässig ist. Beide Ausweisarten sind für Verkauf und Vermietung gleichwertig vorlagefähig. Welche Art Ihr Gebäude braucht, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab.
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